MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT - DER SPARRECHNER

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BEHALTEN SIE DAS GELD FÜR DIE MIETKAUTION

Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden und brauchen Geld für Möbel oder Umzug? Jetzt will Ihr Vermieter auch noch hunderte Euro als Mietsicherheit? Wahrscheinlich haben Sie auch die Kaution vom vorherigen Vermieter noch nicht zurückbekommen? Das Geld erhält man nämlich meist erst sechs Monate nach dem Auszug zurück. Mit einer Mietkautionsbürgschaft können Sie sich die Ausgabe für die Mietkaution sparen. Wie das genau funktioniert und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.

ALLES, WAS SIE ÜBER DIE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT WISSEN MÜSSEN

WAS IST EINE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT UND WIE FUNKTIONIERT SIE?

Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Form der Mietsicherheit. Sie ist dafür da, Vermietern und Verwaltern für den Fall eines durch den Mieter verursachten Mängels eine Sicherheit zu bieten und den Betrag zu decken. Sie kann für private und gewerbliche Mietverhältnisse benutzt werden und stellt eine lohnenswerte Alternative zur überholten Barkaution dar: Sie macht die Hinterlegung eines Geldbetrags überflüssig bei gleichwertiger Sicherheit.

Andere gängige Bezeichnungen für die Mietkautionsbürgschaft sind Mietkautionsversicherung oder Mietkautionspolice.

WIE WIRD EINE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT ABGESCHLOSSEN?

Eine Mietkautionsbürgschaft abzuschließen ist unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt. Benötigt werden hierfür lediglich ein Internetzugang, die Höhe der Mietkaution und die Adresse von Mieter und Vermieter. Nach erfolgreichem Antrag liegt die Bürgschaftsurkunde bereits innerhalb von wenigen Werktagen im Briefkasten.

In wenigen Schritten zur Mietkautionsbürgschaft:

Step1

Seite des gewünschten Anbieters auf Smartphone, Tablet oder Computer aufrufen

Step2

Kautionshöhe und Adressdaten in das Formular eingeben, abschicken und auf die E-Mail-Bestätigung warten

Step3

Die offizielle Bürgschaftsurkunde wird innerhalb weniger Werktage postalisch zugestellt

WIE FUNKTIONIERT DIE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT?

Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine bargeldlose „Mietsicherheit“, wie man eine Mietkaution im Fachjargon auch nennt. Doch statt eines hohen Betrags in bar, wie sonst oft üblich, hinterlegt der Mieter eine Bürgschaftsurkunde beim Vermieter. Sie besagt, dass ein Bürge im Schadensfall erst mal für ihn haften würde und im Ernstfall die Beiträge für die Mängel auslegt. Dieser Bürge kann eine Versicherung, oder auch eine Bank sein. Für die Haftungsübernahme zahlt der Mieter einen monatlichen oder jährlichen Beitrag, der sich aus der Höhe der Kautionssumme berechnet.

Die Höhe unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter, von 4,5% bis zu 5,25% ist alles dabei. Bei einer Kautionshöhe von beispielsweise 1500 € kann der Beitrag also von 5,63 € bis 6,56 € pro Monat variieren. Den Unterschied beeinflusst, ob es sich um eine Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern handelt oder nicht. Auch die oft attraktiven Zusatzleistungen, wie z.B. ein Beitragserlass bei betrieblich bedingter Arbeitslosigkeit, spiegeln sich geringfügig in der Beitragshöhe wider.

MKB Prozess Schritt 1

Mieter möchte sich die Mietkaution sparen

MKB Prozess Schritt 2

Mieter beantragt Bürgschaft bei einem Versicherungsanbieter seiner Wahl

MKB Prozess Schritt 3

Mieter übergibt die Bürgschaftsurkunde seinem Vermieter

MKB Prozess Schritt 4

Vermieter ist durch die Bürgschaft im Schadensfall abgesichert

MKB Prozess Schritt 5

Mieter spart sich die Mietkaution und darf sein Geld behalten

WER BEKOMMT DIE BÜRGSCHAFTSURKUNDE?

Abhängig vom jeweiligen Anbieter kann zwischen zwei Möglichkeiten gewählt werden:

A: Entweder schickt die Versicherung die Urkunde direkt an den Vermieter und dieser schickt sie dann nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Bürgen zurück.

B: Oder die Versicherung schickt die Urkunde an den Mieter, der sich dann darum kümmert, sie seinem Vermieter zukommen zu lassen. Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses ist dann der Mieter dafür verantwortlich, sie dort abzuholen und der Versicherung zuzustellen.

2 wichtige Informationen zur Bürgschaftsurkunde:

  1. In jedem Fall gilt nur eine Urkunde, die beim Vermieter liegt, als Mietsicherheit. Liegt sie beim Mieter, hat sie keine Wirksamkeit.
  2. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erlischt die Mietbürgschaft erst, wenn sie wieder beim Bürgen eingetroffen ist. Hier zählt das Eingangsdatum.

IST DIE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT WIRKLICH GENAU SO SICHER WIE EINE BARKAUTION?

Eine Mietkautionsbürgschaft bietet den gleichen Schutz wie eine Barkaution – vorausgesetzt, sie stammt von einem anerkannten Bürgen, wie einer namhaften Versicherung, zum Beispiel der R+V Versicherung, der Württembergischen oder einer Bank.

Die Versicherung oder Bank bürgt im Schadensfall für entstandene Kosten. Somit ändert sich für den Vermieter lediglich, von wem er im Schadensfall das Geld bekommt. Ansonsten hat er keine Änderungen zu erwarten und ist bei einem Schaden bestens abgesichert.

Der Mieter kann hingegen die sonst fällige Geldsumme für den geforderten Kautionsrahmen behalten und muss sich nicht gleich zu Beginn des Mietverhältnisses durch die Hinterlegung einer hohen Geldsumme finanziell belasten. Stattdessen gibt er seinem Vermieter die Bürgschaftsurkunde, welche beweist, dass im Schadensfall erst mal eine Versicherung oder Bank bürgt und das Geld auslegt. Für diese Mietbürgschaft entrichtet der Mieter über die Dauer der Bürgschaftsübernahme einen Beitrag an den Bürgen.

WAS KOSTET EINE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT?

Eine Mietkautionsbürgschaft kostet zwischen 4,5 und 5,25% Jahresgebühr der geforderten Kaution. Rechenbeispiel: Beträgt die Mietkaution 1500 €, muss der Mieter diese Summe nicht beim Vermieter hinterlegen. Stattdessen fällt nur noch ein Beitrag im Jahr an, der an den Bürgschaftsgeber gezahlt wird.
Detaillierte Informationen in der Tabelle:

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DURCHSCHNITT

50,00 €

PRODUKTDETAILS

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Kundenbewertungen: 4,8 von 5 Sternen


Kostenlose Reservierung der Bürgschaft, 50 Euro Mindestbetrag


Kostenlose 24h Hotline, Online-Chat, Rückrufservice


Einkommensunabhängig verfügbar, jederzeit kündbar


Bürgschaftsurkunde in 1-2 Werktagen


inkl. 5 Monate gratis Haftpflicht & Gutschein für eine Beratung durch einen Anwalt


Bürgschaftsgeber: R+V Versicherung

DURCHSCHNITT

50,00 €

PRODUKTDETAILS

50 Euro Mindestbeitrag, Kautionen ab 400 Euro


Kostenlose 24h Hotline


Einkommensunabhängig verfügbar, jederzeit kündbar


Zusage in 30 Sekunden, Bürgschaftsurkunde in drei Werktagen


Bürgschaftsgeber: Württembergische Versicherung

DURCHSCHNITT

50,00 €

PRODUKTDETAILS

25 Euro Mindestbeitrag, Kautionen ab 200 Euro


Kostenlose Hotline Mo-Fr. von 8-20 Uhr


Einkommenunabhängig verfügbar, jederzeit kündbar


Hohe Vermieterakzeptanz durch Schufa-Prüfung


Bürgschaftsgeber: Allianz Versicherung

DURCHSCHNITT

50,00 €

PRODUKTDETAILS

45 Euro Mindestbeitrag


Kostenlose Hotline Mo-Fr. von 8-17 Uhr


Einkommensunabhängig verfügbar, jederzeit kündbar


Im Schadenfall: Vier Wochen Einspruchszeit


Bürgschaftsgeber: Basler Versicherung

DURCHSCHNITT

50,00 €

PRODUKTDETAILS

50 Euro Mindestbeitrag


Kostenlose Hotline Mo-Fr. von 8-18 Uhr


Einkommensunabhängig verfügbar, jederzeit kündbar


Im Schadenfall: Vier Wochen Einspruchszeit


Bürgschaftsgeber: unklar

DURCHSCHNITT

50,00 €

PRODUKTDETAILS

Bürgschaft in 3 Werktagen, Kautionen ab 400 Euro


Kostenlose Hotline Mo-Fr. von 10-18 Uhr


Einkommensunabhängig verfügbar, 30 Tage Widerrufsrecht


Inkl. kostenlosem Vermieterbrief


Bürgschaftsgeber: R+V Versicherung

DURCHSCHNITT

50,00 €

PRODUKTDETAILS

Bürgschaftsurkunde in 3 Werktagen ab 750 Euro Kautionssumme


Kostenpflichtige Hotline 9-18 Uhr


Aufwendige Beantragung mit Gehaltsnachweis, jederzeit kündbar


Hohe Vermieterakzeptanz da Bankbürgschaft


Bürgschaftsgeber: SWK Bank

* Was bedeutet die Schutzfunktion?

Eine Bürgschaft ohne auf erstes Anfordern entspricht einer zusätzlichen Schutzfunktion für den Mieter. Im Schadenfall hat er die Möglichkeit, zu den Forderungen des Vermieters Stellung zu nehmen, bevor dieser von der Versicherung ausgezahlt wird. Die Versicherung prüft dann, ob die Forderungen des Vermieters nach aktuellem Mietrecht zulässig sind.
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern hat der Mieter lediglich die Möglichkeit, zu beweisen, dass er die Forderungen schon beglichen hat. Ob diese nach aktuellem Mietrecht zulässig sind, wird nicht geprüft. Der Vermieter wird dann sofort ausgezahlt und der entsprechende Betrag vom Mieter eingefordert.

MUSS DER VERMIETER DIE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT AKZEPTIEREN?

Dem Vermieter steht gesetzlich frei, welchen Mietschutz er bevorzugt und akzeptieren will. Da aktuell die Barkaution, also ein Beitrag von bis zu drei Nettokaltmieten, der an ihn übermittelt wird, noch den höchsten Bekanntheitsgrad genießt, ist hier auch die Akzeptanz noch am größten.

i) Sobald der Vermieter jedoch mit der Mietkautionsbürgschaft vertraut gemacht wird, wächst meist auch die Akzeptanz. Schließlich gibt es auch ihn viele Vorteile.

Das von großen Anbietern zur Verfügung gestellte Informationsmaterial für Vermieter und Verwalter schafft hier jedoch schnell Vertrauen und ist ein willkommenes Hilfsmittel. Um ganz sicher zu gehen, dass der Vermieter die Mietkautionsbürgschaft akzeptiert, ist es also sinnvoll, sich mit ihm vor Abschluss der Mietbürgschaft in Verbindung zu setzen.

TIPP:

Viele Vermieter bestehen auf eine Bonitätsprüfung ihrer Mietbewerber. Diese kostet ca. 29 €. Jeder Bürgschaftsgeber prüft vor der Bestätigung sowieso Ihre Bonität (z.B. mit einer SCHUFA-Auskunft). Mit einer unverbindlichen Bürgschaftsreservierung können Sie also dem Vermieter Ihre positive Bonität nachweisen und sparen dazu auch noch das Geld für eine separat beantragte Prüfung.

WIE KANN ICH MEINE BARKAUTION VOM VERMIETER ZURÜCKHOLEN?

Vielen Menschen brennt die Frage auf dem Herzen, wie sie ihr bereits als Mietkaution hinterlegtes Geld zurückbekommen können. In kurz: Handelt es sich um eine Kaution in bar, also einen Betrag von bis zu drei Nettokaltmieten, der als Schutz an den Vermieter übergeben wurde, steht ihnen erst nach dem Ende des Mietverhältnisses die Rückerstattung inklusive Zinsen zu. Vorausgesetzt, es müssen keine Beiträge für eventuell entstandene Schäden damit gedeckt werden.

Sie bekommen die volle Mietkaution zurück, wenn:

  • das Mietverhältnis beendet wurde und
  • keine offenen Forderungen bestehen.

Leider ist es jedoch selten so, dass die Mietkaution pünktlich nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt wird. In der Praxis kann es bis zu 6 Monate, in Ausnahmefällen sogar bis zu einem ganzen Jahr dauern, bis der Vermieter sie zurücküberweist.
So kommen immer wieder Mieter in die unangenehme Situation, nicht genügend Geld für die Zahlung der nächsten Mietkaution übrig zu haben – ein klassischer Grund, sich für die Übergangszeit für eine Mietkautionsbürgschaft zu entscheiden. Denn seit 2001 (§ 551 BGB) ist es möglich, nicht nur Bargeld, sondern auch alternative Möglichkeiten als Mietschutz zu nutzen.

HÄUFIGE IRRTÜMER ZUR MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT IM GROßEN FAKTEN-CHECK:

Mietkautionsbürgschaft, Mietkautionspolice oder Mietkautionsversicherung sind leicht sperrig klingende Namen für ein einziges, durchaus unkompliziertes Produkt.

FALSCH

Die Mietkautionsbürgschaft ist ein Kredit für die Mietkaution und muss abbezahlt werden.

RICHTIG

Bei einer Mietkautionsbürgschaft fließt kein Geld. Der Vermieter erhält statt des sonst hinterlegten Vermögens für die Kaution eine Bürgschaftsurkunde. Dem Bürgschaftsnehmer, also dem Mieter, wird vom Bürgen kein Gelbetrag geliehen, auf den er Zinsen zahlen muss. Ein Bürge tätigt nur eine Zahlung, falls ein Schaden eintritt. Diese Leistung muss entsprechend nur im Schadensfall vom Mieter zurückgezahlt werden.

FALSCH

Die Mietkautionsbürgschaft kann erst abgeschlossen werden, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist.

RICHTIG

Eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage für eine Kautionsbürgschaft für die Mietkaution gibt schnell unverbindlich Aufschluss darüber, ob sich ein Mieter für eine Bürgschaft qualifiziert. Innerhalb weniger Minuten wird die Zahlungsfähigkeit gratis geprüft, anschließend eine Bestätigung per E-Mail versandt. Bei Abschluss liegt die Mietkautionsbürgschaftsurkunde bereits innerhalb von 2 Werktagen im Briefkasten.

FALSCH

Mit einer Mietkautionsbürgschaft kann man sich Mietschulden „erlauben“, man muss nicht dafür gerade stehen.

RICHTIG

Zwar haftet der Mietkautionsbürge gegenüber Dritten bei entstandenem Schaden, jedoch muss das Geld vom Mieter an ihn zurückgezahlt werden. Es handelt sich somit nicht um eine klassische Versicherung, sondern um eine Bürgschaftsleistung, die durch einen Versicherer bereitgestellt wird.

FALSCH

Die Mietkautionsbürgschaft ist teuer und nicht jeder kann sie sich leisten.

RICHTIG

Beispiel: Für eine Kautionsbürgschaft von Kautionsfuchs.de und der Württembergischen Versicherung als Bürgen fällt z.B. nur eine Jahresgebühr von 4,5% des Kautionsbetrags an. Verlangt der Vermieter eine Mietkaution in Höhe von 1500 €, wird folglich eine Gebühr von 5,63 € pro Monat für die Bürgschaftsübernahme fällig. Ein Betrag, den sich viele Haushalte leisten können. Zumal die 1500 €, die sonst in bar hinterlegt werden müssten, behalten werden können.

FALSCH

Die Mietkautionsbürgschaft hat feste Vertragslaufzeiten und ist deswegen überhaupt nicht flexibel.

RICHTIG

In der Regel ist eine Kautionsbürgschaft jederzeit kündbar. So lässt sich der Beitrag für die Mietbürgschaft tagesgenau abrechnen und ggf. nach Beendigung zurückerstatten. Hier kann es von Anbieter zu Anbieter verschiedene Modelle geben.

FALSCH

Die Mietkautionsbürgschaft kann dem Vermieter nicht die gleiche Sicherheit bieten wie eine Barkaution.

RICHTIG

Eine Mietkautionsbürgschaft bietet laut § 551 BGB den gleichen Schutz wie eine Barkaution und gilt als vollwertige Mietsicherheit:

„(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“

TIPP:

Premium-Bürgschaftsanbieter bieten attraktive Serviceleistungen wie beispielsweise eine integrierte Schutzfunktion bei Forderungen seitens der Verwaltung oder eine garantierte Übernahme der Kautionsgebühren für bis zu 2 Jahre bei unverschuldeter Erwerbslosigkeit.

WELCHE ANGABEN WERDEN BEI DER BEANTRAGUNG EINER MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT ABGEFRAGT?

  • Aktuelle Adresse
  • Zukünftige Adresse
  • Angaben zum künftigen Mietobjekt: Beginn des Mietvertrags und eventuelle Befristung
  • Name und Adresse des zukünftigen Vermieters
  • Auswahl, ob das Zurückholen einer schon geleisteten Kautionszahlung oder Neuabschluss gewünscht ist
  • Persönliche Angabe für den Versand der Unterlagen: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit für Rückfragen
  • Bankverbindung des Mieters für den Einzug der Beitrags

Direkt nach dem Ausfüllen des Online-Antrags erfolgt eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit (bei der Schufa oder Infoscore). Das Ergebnis erscheint bei den meisten Anbieter nach wenigen Sekunden auf dem Bildschirm. Gibt es keine negativen Einträge, erhält der Mieter die Versicherungsunterlagen und die Bürgschaftsurkunde per Post oder per E-Mail. Bei den meisten Anbietern hat man die Wahl, ob man die Unterlagen zur alten oder zur neuen Adresse geschickt bekommen möchte. Der Anbieter kautionsfrei (R+V) schickt die Urkunde wahlweise auch zum Mieter oder zum Wohnungseigentümer.

WAS PASSIERT, WENN DER VERMIETER DIE MIETKAUTION BEANSPRUCHT?

Was passiert im Schadensfall? Sie als Mieter ziehen aus und der Vermieter hat noch offene Forderungen, wie beispielsweise Mietschulden, nicht erledigte Schönheitsreparaturen oder offene Nebenkostenabrechnungen. Die Möglichkeiten zur Beanspruchung der Mietkaution hängen nun von der Art des Mietschutzes ab.

1. Barkaution

Im Falle einer als Kaution in bar hinterlegten Mietsicherheit wird der Vermieter das Kapital einfach behalten und damit den finanziellen Schaden ausgleichen.

  • Der Vorteil für den Vermieter: Er kann ohne Probleme oder Hürden einfach auf das Geld zurückgreifen.
  • Der Nachteil für Sie als Mieter: Selbst wenn die Forderungen des Vermieters nichts rechtmäßig sind, haben Sie wenige Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Es bleibt Ihnen lediglich der Gang zum Anwalt.
2. Bürgschaft auf erstes Anfordern

Der Großteil der Bürgschaften von Banken und Versicherungen sind Bürgschaften mit Zusatz „Zahlung auf erstes Anfordern“. Das bedeutet, im Schadensfall schickt der Vermieter seine Ansprüche an den Bürgen und wird von der Versicherung oder Bank ausgezahlt. Der Bürge fordert das Geld dann wiederum von Ihnen, dem Mieter, zurück (Regress). Die Forderungen des Vermieters werden vor der Auszahlung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Auch hier bleibt Ihnen am Ende nur der Weg zum Anwalt, um Ihr Geld zurückzubekommen.

  • Der Vorteil für den Vermieter: Auch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ist für ihn eine sichere und schnelle Möglichkeit, ohne Rückfragen an das Geld zu kommen.
  • Der Nachteil für den Mieter: Durch die Bürgschaft spart er sich zwar das Geld für die Mietkaution, im Schadensfall ist er aber ebenfalls auf die Fairness und das Wohlwollen des Vermieters angewiesen.
  • Der Vorteil für den Mieter: Die Bürgschaften auf erstes Anfordern sind meistens günstiger als die ohne auf erstes Anfordern.
3. Bürgschaft ohne auf erstes Anfordern

Die für Sie als Mieter sicherste Alternative ist eine Bürgschaft ohne auf erstes Anfordern. Hier prüft der Bürge die Ansprüche des Vermieters auf ihre Rechtmäßigkeit. Zudem haben Sie die Möglichkeit, zu den Forderungen Stellung zu nehmen. Erst dann wird an den Vermieter ausgezahlt und auch erst dann fordert der Bürge das Geld von Ihnen zurück.

  • Der Nachteil für den Vermieter: Er kann nicht so schnell und einfach auf das Geld zugreifen wie mit den anderen beiden Möglichkeiten. Sind die Forderungen aber rechtmäßig, erfolgt auch hier eine schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung.
  • Der Vorteil für den Mieter: Dies ist die fairste und sicherste Art des Mietschutzes. Der Vermieter kann nicht einfach darauf zugreifen.
  • Der Nachteil für den Mieter: Diese Bürgschaften sind meist etwas teurer als die Variante auf erstes Anfordern.

WANN UND FÜR WEN LOHNT SICH DIE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT?

MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT NEHMEN ODER DIE KAUTION FINANZIEREN?

Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich für eine Barkaution, eine Mietkautionsbürgschaft oder einen Kredit entscheiden wollen? Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Kosten.

Dispokredit

Anbieter

z.B. Sparkasse

Jahreszins/ Jahresbeitrag

bis 14,00 %

Kosten pro Jahr bei einer Kautionshöhe von 1.500 €

210 €


Mietkautionsbürgschaft "nicht auf erstes Anfordern"

Anbieter

z.B. kautionsfrei.de

Jahreszins/ Jahresbeitrag

5,25 %

Kosten pro Jahr bei einer Kautionshöhe von 1.500 €

79,75 €


Mietkautionsbürgschaft "auf erstes Anfordern"

Anbieter

z.B. kautionsfuchs.de

Jahreszins/ Jahresbeitrag

4,5 %

Kosten pro Jahr bei einer Kautionshöhe von 1.500 €

67,5 €

GIBT ES NOCH ALTERNATIVEN ZUR BARKAUTION?

Es gibt verschiedene Formen der Mietsicherheit, die bei Antritt eines Mietverhältnisses beim Vermieter hinterlegt werden können: die Kaution in bar, das Kautionssparbuch, die Mietkautionsbürgschaft, die Privatpersonenbürgschaft und die Bankbürgschaft.

Die Barkaution:

Eine Summe von bis zu 3 Nettokaltmieten wird vom Bewohner an den Vermieter übergeben. Der deponiert sie auf einem Mietkautionskonto als Sicherheit. Der Betrag kann bis zur Aufhebung des Mietverhältnisses nicht mehr genutzt werden.

„Nach dem Gesetz darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne Betriebskosten- oder Heizkostenvorauszahlungen. Die Mietkaution muss nicht „auf einen Schlag“ und auch nicht schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden, die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden nächsten Raten werden dann zusammen mit den nächsten beiden Mietzahlungen fällig.“ – Deutscher Mieterbund

Das Kautionssparbuch:

Im Prinzip ist ein Kautionssparbuch ein normales Sparbuch. Dieses wird, im Gegensatz zum Kautionskonto, das von Vermieter geführt wird, vom Mieter selbst geführt. Als gewünschter Schutz wird hierbei die Kaution auf das Kautionssparbuch eingezahlt und an den Vermieter verpfändet. Sollte ein Schaden entstehen, kann er auf dieses Sparbuch zugreifen. Der Mieter hat in diesem Fall die Wahl, wie das Vermögen angelegt wird und kann eventuell bessere Zinsen erzielen.

Die Mietkautionsbürgschaft:

(auch Mietkautionsversicherung oder Mietkautionspolice):
Der Mieter beantragt bei einem anerkannten Versicherer eine Bürgschaft für die Mietkaution. Er erhält eine Bürgschaftsurkunde, die er statt des Bargeldes dem Vermieter übergibt. Er kann den Kautionsbetrag behalten, für die Bürgschaftsübernahme entrichtet er eine geringe Jahresgebühr.

Die Privatpersonenbürgschaft oder Elternbürgschaft:

Privatpersonen können füreinander bürgen. Im Rahmen eines Mietverhältnisses kommt dies in der Regel dann vor, wenn es um die Rückzahlung eines Darlehens geht, das z.B. für die Barkaution benutzt wird. Eine Privatpersonenbürgschaft beinhaltet jedoch hohe Risiken für den Bürgen.

Geläufig unter den Privatpersonenbürgschaften sind z.B. Bürgschaften von Eltern für den Mietvertrag des Kindes, wenn dies noch studiert oder noch über kein ausreichendes eigenes Einkommen verfügt.

Bankaval/Mietaval oder Bankbürgschaft:

Ein Kreditinstitut übernimmt die Bürgschaft für einen Bankkunden. Nicht nur eine Versicherung, auch ein Kreditinstitut kann als Bürge für die Mietkaution einspringen.

Eine Bankbürgschaft, auch Bankaval, Mietaval oder Avalkredit genannt, bezeichnet eine Bürgschaft durch ein Kreditinstitut. Hier wird jedoch kein Geld zur Verfügung gestellt, wie es bei einem Darlehen oder sonstigen Kredit für eine Bank üblich ist. Sie übernimmt lediglich das Haftungsrisiko für Verpflichtungen, die Bankkunden gegenüber Dritten eingehen, so auch für eine Mietkaution. Da es sich hierbei nicht um das Kerngeschäft von Kreditinstituten handelt, können erhobene Gebühren höher ausfallen als bei vergleichbaren Anbietern.

FÜR WEN LOHNT SICH DIE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT?

Die Mietkautionsbürgschaft eignet sich für alle Mieter, die das Geld für die Mietkaution behalten möchten anstatt es auf dem Kautionskonto des Vermieters zu deponieren. Wer Wert auf die eigene Liquidität – im privaten sowie gewerblichen Bereich – und ein Plus an Schutz durch einen Bürgen legt, ist mit einer Kautionsbürgschaft mit Sicherheit gut beraten.

Die Mietkautionsbürgschaft eignet sich für Mieter, …

… , die Ihr Geld zur eigenen Verfügung behalten möchten.

… , die die Zeit bis zur Rückerstattung ihrer alten Mietkaution überbrücken möchten.

… , deren Lebenssituation sich durch Heirat, Trennung oder anderes verändert.

… , die alleinerziehend sind und die Kautionssumme lieber für ihr Kind benutzen.

… , Berufsanfänger & Studenten, die sich die finanzielle Belastung ersparen möchten.

Mit einer Mietkautionsbürgschaft wird die Hinterlegung einer Barkaution von bis zu 3 Kaltmieten (netto) überflüssig. Statt einen hohen Geldbetrag entbehren zu müssen, steht er dem Bewohner weiterhin frei zur Verfügung. Damit können nicht nur neue Möbel angeschafft, oder eine Reise bezahlt werden. Steht beispielsweise die Rückzahlung der alten Mietkaution noch aus, stellt die Mietkautionsbürgschaft eine wahre Entlastung für den Mieter dar, finanzielle Engpässe kommen gar nicht erst auf.

VORAUSSETZUNGEN UM EINE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT ZU BEKOMMEN?

Um eine Mietkautionsbürgschaft zu bekommen, müssen Sie sich nur darum bewerben. Alles weitere erledigt der Bürge. Hier reicht es meist, online einen Antrag auszufüllen und abzusenden. Rufen Sie dafür einfach die Website des jeweiligen Anbieters auf oder wählen Sie in unserem Anbietervergleich den für Sie passenden aus. Sie werden dann weitergeleitet.

Die Voraussetzungen sind:

  • dass Sie volljährig sind
  • dass sich das Mietobjekt in Deutschland befindet
  • dass Sie eine positive Bonität haben (SCHUFA-Prüfung oder eine Infoscore-Prüfung)
  • dass Sie ein „echter“ behördlich gemeldeter Interessent sind (Fake-Identitäten werden bei der Bonitäts-Prüfung herausgefiltert)
  • dass die Mindestkautionssumme des jeweiligen Anbieters erreicht wird (meist um die 400 Euro)
  • dass die Maximalsumme des jeweiligen Anbieters nicht überschritten wird (die höchste Maximalsumme hat der Anbieter kautionsfrei.de mit 15.000 Euro)
  • Zustimmung zu den AGB und Datenschutz-Hinweisen.

MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT OHNE SCHUFA ODER INFOSCORE – IST DAS MÖGLICH?

Für die Bewilligung einer Mietkautionsbürgschaft ist eine positive Bonitätsauskunft notwendig. Nur sie garantiert dem Bürgen die Liquidität des Bürgschaftsnehmers. Jedoch muss der Beitrag für die Auskunft meist nicht vom Bewohner selbst getragen werden, sie ist bei unverbindlicher Registrierung bereits inklusive.

VOR- UND NACHTEILE DER MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT

AUF EINEN BLICK: WAS SIND DIE WICHTIGSTEN VORTEILE DER MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT FÜR MIETER?

Mit einer Mietkautionsbürgschaft kann der Mieter die geforderte Geldsumme von bis zu drei Nettokaltmieten für die Kaution behalten. Die so gewonnene finanzielle Flexibilität ermöglicht

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die Verwirklichung bestehender Wünsche oder hilft, kurzfristige Engpässe unkompliziert zu überbrücken.

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ein Plus an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Sorgenfreiheit.

VORTEILE DER MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT, DIE VERMIETER & VERWALTER ÜBERZEUGEN:

Kann ein Mieter eine Mietkautionsbürgschaft vorweisen, handelt es sich um einen geprüften Bewerber mit positiver Bonitätsauskunft. Sollte es zum Schadensfall kommen, ist der Vermieter durch die Haftungsübernahme des anerkannten Bürgen voll abgesichert, ein Abwohnen der Kaution durch den Bewohner oder andere Risiken sind somit ausgeschlossen.

- Volle Absicherung: Gegenwert von bis zu drei Monatskaltmieten ist gesichert

- Geprüfte Bewerber: 100% solvente Mieter dank des inbegriffenen Bonitätschecks

- Weniger Aufwand: Keine Kontoführung, Kautionssteuer- oder Endabrechnung

- Keine Ausfälle: Abwohnen der Kaution & fehlenden Teilzahlungen unmöglich

- Kein Risiko: Die Bürgschaft bietet laut § 551 BGB den Schutz wie eine Barkaution

- 100% Entschädigung: der Bürge springt im Schadensfall zur Kostendeckung ein

- Ohne Verzögerung: zeitnahe Schadensregulierung durch den Bürgen

HAT DIE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT AUCH NACHTEILE?

Für eine Mietkautionsbürgschaft wird eine Jahresgebühr zwischen 4,5 und 5,25% des Kautionsbetrags erhoben. Ein vermeintlicher Nachteil, der als Konsequenz jedoch viele Vorteile mit sich bringt. So ermöglicht er es, dass der Mieter die Summe für die Barkaution, die er sonst ad hoc hätte zahlen müssen, behalten kann.

Für viele Mieter ist es eine größere Belastung, neben dem Betrag für den Umzug auch sofort eine Kaution von bis zu 3 Kaltmieten (netto) beim neuen Vermieter hinterlegen zu müssen. Zumal sie ja die alte Kaution zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch nicht zurückbekommen haben. Durch eine Mitkautionsbürgschaft wird der Mieter entlastet und bezahlt lediglich eine geringe Jahresgebühr, die die Bürgschaft eines anerkannten Bürgen als alternative Mietsicherheit garantiert.

WORAUF MAN BEIM ABSCHLUSS EINER BÜRGSCHAFT ACHTEN SOLLTE

WAS BEDEUTET “EINREDE DER VORAUSKLAGE”?

Eine Ausfallbürgschaft mit „Einrede der Vorausklage“ bedeutet, der Bürge kann dem Vermieter Forderungen verweigern, solange der Gläubiger keine erfolglose Zwangsvollstreckung beim Mieter versucht hat. Bei der „Selbstschuldnerischen Bürgschaft“ von kautionsfrei.de findet ein „Verzicht auf die Einrede zur Vorausklage“ statt, weshalb sie eine hohe Akzeptanz genießt.

WAS IST EINE SELBSTSCHULDNERISCHE BÜRGSCHAFT?

Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine "Selbstschuldnerische Bürgschaft": Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft müssen folgende Punkte gegeben sein:

  • sie muss schriftlich hinterlegt sein.
  • Bezeichnung Bürge und Gläubiger
  • Gegenstand der Bürgschaft wird benannt
  • Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
  • Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit
  • Höchstbetrag sollte festgelegt sein

WAS IST EINE “BÜRGSCHAFT AUF ERSTES ANFORDERN”?

Bei einer „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ werden im Schadensfall Forderungen des Vermieters sofort bedient. Sollte der Mieter Einsprüche haben, bleibt ihm nur die Möglichkeit, damit nachträglich vor Gericht zu ziehen.

WAS IST EINE “BÜRGSCHAFT NICHT AUF ERSTES ANFORDERN”?

Eine „Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern“ ist eine Art der Bürgschaft, bei der Geldforderungen des Vermieters auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden bevor eine Auszahlung getätigt wird. Eine Auszahlung wird entsprechend „nicht auf erstes Anfordern“ veranlasst. Der Mieter wird vor unrechtmäßigen Forderungen automatisch geschützt.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Anbieter

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Zahlungsmodalitäten

Forderungen des Vermieters werden sofort erfüllt. Er wendet sich direkt an den Bürgen, indem er ihm ein Formular mit der Schadensart zustellt, ohne vorher mit dem Mieter in Kontakt zu treten. Eine Prüfung der Forderungen findet nicht statt und kann nur nachträglich auf dem Rechtsweg erwirkt werden.


Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern

Anbieter

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Zahlungsmodalitäten

Forderungen des Vermieters werden vor Auszahlung geprüft. Er wendet sich direkt an den Bürgen, welcher sofort auf Rechtmäßigkeit prüft, sich mit dem Mieter in Verbindung setzt und dann die Auszahlung tätigt.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN RESEVIERUNG BZW. ZUSAGE UND ANTRAG?

Bei einigen Unternehmen für Mietkautionsbürgschaften werden Reservierungen, Bestätigungen oder Sofort-Zusagen angeboten. Was ist das und was ist der Unterschied zum normalen, teilweise parallel angebotenen, Antrag?

Ganz einfach: Die Reservierung oder Zusage ist der Prozess, der sowieso zu Beginn jedes Antrags vorgenommen wird, nur ohne finalen Abschluss – falls Sie als Mieter sich das Ganze noch einmal durch den Kopf gehen lassen möchten oder noch nicht alle Daten beisammen haben.

Bei diesem Prozess wird schon mal Ihre Zahlungsfähigkeit geprüft, damit Sie wissen, ob Sie überhaupt eine Mietkautionsbürgschaft bekommen würden. Daher nutzen auch viele die Reservierung, die noch gar keine konkrete Wohnung gefunden haben, sondern einfach schon mal diesen Test durchführen wollen, damit dann am Ende alles ganz schnell gehen kann. Ist die Bonitätsprüfung positiv verlaufen, halten Sie nämlich eine Mail, in der Ihnen dies schriftlich bescheinigt wird.

Der Vorteil für Sie als Mieter: Sie können die Reservierung mit dem Bescheid der Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit ab sofort mit zu den Wohnungsbesichtigungen nehmen und dem Vermieter so schon mal zeigen, dass Sie sich bereits Gedanken zur Mietsicherheit gemacht haben und auch Ihre Solvenz bereits geprüft wurde. Ein willkommener Anlass, um mit dem Vermieter gleich über die Möglichkeit zu sprechen, eine Bürgschaft als Kaution zu hinterlegen.

WIE KÜNDIGE ICH DIE MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT?

Sobald die Mietkautionsbürgschaft nicht mehr benötigt wird, kann sie jederzeit gekündigt werden. Fristen gibt es für die Kündigung in der Regel keine. Die Kündigung des Vertrags tritt mit Eingang der Urkunde in Kraft.

Achtung: Bei machen Anbietern muss vorher der Vermieter sein Einverständnis gegeben haben und die Urkunde „freistellen“. Hierfür reicht oft eine Unterschrift im entsprechenden Feld auf der Rückseite der Urkunde, in anderen Fällen eine kurze Erklärung mit Unterschrift.

WIE LANGE HAT DER VERMIETER ZEIT, BIS ER DIE BÜRGSCHAFTSURKUNDE ODER DIE BARKAUTION ZURÜCK GEBEN MUSS?

Wenn der Mieter seine Wohnung gekündigt hat und der Vermieter keine offenen Forderungen mehr hat, steht ihm die Rückzahlung der Barkaution oder – bei einer Mietkautionsbürgschaft – die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde zu.

Um zu prüfen, ob er noch Forderungen hat, beispielsweise aufgrund nicht gezahlter Miete, nicht erledigter Schönheitsreparaturen, Schäden in der Wohnung oder nicht gezahlter Nebenkosten, steht dem Vermieter eine "angemessene" Prüfzeit zu. So lange darf er die Barkaution bzw. die Bürgschaftsurkunde behalten. Wie lange diese Prüfzeit ist, darüber sind sich die Gerichte nicht einig.
In der Praxis dauert die Rückzahlung meist zwischen drei und sechs Monate. Liegt aber für das betreffende Jahr die Nebenkostenabrechnung nach den 6 Monaten noch nicht vor, kann sich der Vermieter sogar noch mehr Zeit lassen, maximal sind es laut aktueller Rechtsprechung 24 Monate.

Diese Situation ist für Mieter mit Barkaution natürlich ärgerlich. Ihm fehlt das Geld auf dem Konto und er muss zudem bereits die Kaution für die nächste Wohnung hinterlegen – eine doppelte finanzielle Belastung. Wer stattdessen eine Bürgschaftsurkunde hinterlegt hat, dem fehlt das Geld für Mietkaution nicht und er bleibt liquide. Umso mehr, wenn er für die neue Wohnung auch eine Mietkautionsbürgschaft hinterlegt.